Gewerbesteuer
Der Ertrag eines im Inland betriebenen Gewerbebetriebes wird besteuert.
Der Gewerbeertrag wird anhand der Steuererklärung vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Aus diesen Zahlen errechnet das Finanzamt den Gewerbesteuermessbetrag für das Veranlagungsjahr.
Die zu zahlende Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem städtischen Hebesatz.
Ortsrecht
Haushaltssatzung (zu finden im jeweiligen Haushaltsplan)
Rechtsgrundlagen allgemein
Gewerbesteuergesetz, Gewerbesteuerrichtlinien
Kosten
Der Gewerbesteuerhebesatz 2024 beträgt 422 %.