Richtlinien für die Vergabe von Baugrundstücken
Beim Verkauf von städtischen Grundstücken in einem Wohnbaugebiet erfolgt die Vergabe nach aktuell vom zuständigen Gremium des Rates erlassenen Kriterien.
Neue Vergaberichtlinien werden erlassen, wenn wieder städtische Baugrundstücke veräußert werden. In den Richtlinien, nach denen bisher Vergabeverfahren durchgeführt worden sind, waren u. a. die Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder, die Anzahl der im Haushalt lebenden schwerbehinderten Personen und auch das Familieneinkommen von Bedeutung.
Grundstücksinteressenten werden in einer Grundstücksbewerberliste erfasst, auf die bei der zukünftigen Vergabe von städtischen Baugrundstücken zurückgegriffen wird.