KFZ-Scheinänderung
Wenn sich Ihre Adresse geändert hat, können Sie Ihren KFZ-Schein im Bürgerservice der Stadt Sendenhorst berichtigen lassen. Dies ist nur bei einem Umzug innerhalb des Kreises Warendorf möglich und wenn die Adresse bisher nicht auf dem Schein geändert wurde.
Bei einem Zuzug aus einem anderen Landkreis wenden Sie sich bitte an das Straßenverkehrsamt des Kreises Warendorf in Beckum oder Warendorf.
Hat sich Ihr Name geändert? Diesen können Sie auch im Bürgerservice ändern lassen. Bringen Sie dazu nicht nur den Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sondern auch den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) mit.
Die KFZ-Scheinänderungen können auch online im Straßenverkehrsamt-Portal für 4,30 €.
Erforderliche Unterlagen
Adressänderung:
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Personalausweis oder Reisepass
Namensänderung:
- Kraftfahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- Personalausweis oder Reisepass
Zuständige Stelle
Warendorf - Kreishaus
Waldenburger Str. 2
48231 Warendorf
Telefon: 02581 53-3609
Fax: 02581 53-3699
zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
Beckum - Zulassungsstelle
Auf dem Tigge 21a
59269 Beckum
Telefon: 02581 53-3609
Fax: 02581 53-3689
zulassungsstelle@kreis-warendorf.de
Kosten
Eine Kfz-Scheinänderung kostet 10,80 € pro Fahrzeug.