Sorgeerklärung
Nicht miteinander verheiratete Eltern eines Kindes können beim Jugendamt des Kreises Warendorf eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge (Sorgeerklärung) abgeben. Kindesmütter und –väter werden in den rechtlichen Fragen zu dieser Sorgeerklärung beraten. Ebenso werden auf Antrag Negativbescheinigungen ausgestellt, wenn keine Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge vorliegt.
Im Melderegister wird das Sorgerecht eingetragen. Jedoch wird dieses Register bei Änderungen nicht aktualisiert. Daher ist beispielsweise für die Beantragung von Personaldokumenten eine Negativbescheinigung bei alleinigem Sorgerecht immer aktuell vorzulegen.