Aufenthaltsrecht
Für Ausländer, die sich in der Bundesrepublik aufhalten möchten, gibt es verschiedene Gesetze, die das Aufenthaltsrecht gestalten.
Wir könnnen auf diesen Seiten allerdings nur einen groben Überblick zu den verschiedenen Aufenthaltsrechten geben.
Für Ausländer aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union findet Gemeinschaftsrecht Anwendung (Freizügigkeitsgesetz/EU).
Das Aufenhaltsgesetz regelt für die übrigen Ausländer die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Ausländer in der Bundesrepublik ist die Person, die nicht im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit ist.
Für Ausländer sind drei verschiedene Formen von Aufenthaltstiteln vorgesehen:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis
- Niederlassungserlaubnis
Zur Klärung weitergehender Fragen wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde des Kreises Warendorf
Dokumente
Ausländer: Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises
Ausländer: Antrag auf Erteilung einer Chancen-Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis
Antrag auf Erteilung eines unbefristeter Titel
Antrag auf Übertragung
Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis